DIGITALNA ARHIVA ŠUMARSKOG LISTA
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ŠUMARSKI LIST 1/1933 str. 47 <-- 47 --> PDF |
Lind dass ein sol´cher, insowei´t ihn das Kreutzerregiment erhebt, dadurch schon als beseitigt zu betrachten sein kann, wenn der mehrerwahnte Holzbezug nur in der durch die Normen angedeuteten Beschrankung auf das unumgSngliche Minimum des Bedarfes uiid init strenger Beobachtiing der forstlichen Directiven stattfindet, \vonacli — insofern das lirtorderniss iJberliaupt tiicht oder bloss in der Niihe nicht zu decken ist, sich aucli mit einem mind´ern Ouantuni und Ouale, sowie mit einem weitern, wenn nur in gesetzlicher Entfernung befindlichen Anweisungsplatze begniigt werden muss. Die VValdadministrationskosten und unter diesen aucli der vom Kreutzer Regimente angeregte kostspielige Aufwand ftir die Schonungcn, werden niciit allein zu decken, sondern Mocfi cin erklahrlicher Uberschuss fiir das Aerar zu erlangen sein, wenn man die Waldungen durch wi-ssenschaftlichen intensiven Betrieb auf den hochstmoglichsten Ertrag zu bringen iracliten wird, wodurch dann die grosstthunlichste Rentabilitat sich von selbst ergibt, \vobei man sich auf das diesfalhge Gutachten vom 8. v. Mts. Nro 435 zu berufen erlaubc Man muss es daher dem holien Ermessen anheimsteilen, ob die beantragte Aufhebung der Allerhochst zugestandenen frilglichen Begiinstigung jetzt angemessen sein kdnne, wo in Riicksicht der harten Zeit zur Linderung des dadurch herbeigefuhrten Nothstandes die angestammte Milde des Alierhochsten Herrs´cherhauses, sowie der allgemoin rege (jcist der Humanit´it allscits thatigst wirkt. Beilovar am 19. November 1655. Cordier m. p., Gm. Dollhopf m. p., Obit. (Prema prostom starom prepisu. Bio priložen aktu Varaždinske brigade .. Nro. 196 — 1856 — dokumenat broj 11). Dokumenat broj 10. .. k. Landes General Comraando in Agraim. Section I., Abtlg. .., Nro .052. .. die k. k. Varasdiner Grenz Truppen Brigade in Beilovar. In Beriicksichtigung der von der Brigade mitteist Berichtes vom 19. November V. .1. .. Nro 670, 725, 773 dargestellten eigenthiimlichen Verhiiltnisse und Verpflichtungen die beiden Milit´ir Coinmunitaten Beilovar und Ivanić, Iiat das hohe Armee Gber Commando laut Reskripts ddtto 26. Februar 1856 S. 1/8 Nro 874 nach dem motivirten Antrage zu Folge der mit der hierstelligen Verordnung ddtto 3. Juli 1818 R. 2644 und . Mai 1821 R. 1939, bekannt gegebenen Alierhochsten Entschliessungen genehmiget, dass den besagten Kommunitiits Insassen unter Beobachtung der in den berufenen und in der Verordiumg vom 19. .luni 1831 R. 3453 angedeuteten und festgesetzten Beschrankungen, der freie Holzbezug au´ch ferner belassen bleibe. Weil ubrigens aus den hieneben zuriickfolgenden Nachweisungen des Kreutzer und St. Georgen Grenzregiments iiber das aus ihren Waldungen an die Insassen der besagten Kommunitiiten gratis erfolgte Holz hervorgeht, dass mit den angewiesenen Holzartikeln aber nicht wirtschaftlich umgegangen \verde, und diese Insassen auch mit einer geringern Anzahl Klafter Brennholz, als die fiJr jedeš Haus bis nun mit jahrlchen lOi Klaftern zugestandene Ausmass das Auslangen finden diirften, wenn dieselben nur zweckmassige Eiiitheilung und Heitzung nach Massgabe des Kaltegrades befolgen, ntimlich das Holz klein hacken, und in drei Theile sagen lassen wiirden, so konne kommissionell unter Untervveisung der Brigade noch gehorig in Erwagung zu ziehen, wel´che Modifizirung in dem bisherigen Erfordernisse des den gedachten Kommunitats Insassen zu erfolgenden gratis Brennholzes mit Riicksicht auf den unumganglichen Bedarf und die Zahl der uirklich bediJrftigen Hauser und Beschaffenheit der Familien angezcigt erschiene, und eintret^n konnte, woriiber sofort mit Hinblick auf die Bemerkungen der hierstelligen Verordnung vom l´O. November .41 R. 6)276 die Resultats Nachweisung vorzulegen und darauf liin 45 |