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ŠUMARSKI LIST 6/1904 str. 18     <-- 18 -->        PDF

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bewirken. Die voUstandige Neu-Vermessung eines Waldes ist,
falls der Besitzer sie nicht ffiinscht, nur dann zu forderii,
wenn auf dem vorstehend bezeidineteu Wege eine fili´ die
Zwecke der Betriebsregelung hinlanglich genaue Karte nicht zu
beschafFen ist«.


U časopisu »Ost. Forst- u. J a g d z e i tu n g<- od


g. 1900. broj 20. piše u tom pogledu jedan praktični šumar
ovo:
»Eine auf Triangulirung gestiitztevollstiindige
Theodolitaufnabme des Waldes wird ein
Forstwirth dem Privateigenthiimer wohl selten mi t guter a
G e w i s s e n zur Ausfiihrung vorschlagen; sicher wird er es
jedoch nicht thun, wenn es sich nur um Karten zu Forsteinrichtungszwecken
handelt. In diesem Falle
wird man namlich in fortgeschrittenen Culturlandern derartige
grossere Vermessungsarbeiteu aus dem Grunde entbehren konnen,
weil sie hier in einer fiir die Zwecke der Forsteinrichtung voUkommen
geniigenden Genauigkeit vom Staate selbst behufs
Anlage des Grundsteurkatasters und des Grundbuches bereits
ausgefiihrt sein werden.


Isti pisac navodi malo dalje: »Wo solche (na ime katastralne
mape) jedoch bereits bestehen, wird man nur dasjenige
Detail aufnehmen, welches fiir die Forsteinrichtung von Belang
und in der Katastralkarte nicht zu finden ist. Denn wenn auch
unsere jetzigen Katastralmappen viel zu wiinschen iihiig lassen,
so ist ihre Genauigkeit fiir Forsteinrichtungszwecke dennoch
vollkommen geniigend, und der Forstmann solite diesbeztiglich
den Besitzer aufmerksam machen, dass es nur seiner besonderen
Liebhabere i vorbehalten ist, sich Waldungen nocli selbstandig
aufnehmen zu lassen, um dann die Ergebnisse mit der
Katastralvermessung vergleichen zu konnen; vom wirthschaftHchen
Standpunkte ist dies nicht g e r e c h tfertigt,
-vveil es eine grosse Ersparniss anArbeitskraft,
Zeit und Geld bedeutet, wenn man gute
Katastralkarten zurGrundlageweiterer Detailvermessung
verwenden kann«.