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ŠUMARSKI LIST 9-10/1889 str. 96     <-- 96 -->        PDF

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In den von der k. k. forstliclien Versuchsleitung auszustellenden C
\viid auch stets angcfulirt sein, wie die Proben (nach Aussagcn det
nomnieii odcr ob sic duich Organe der k. k. forstlichen Versuchsleitunj
\vorden siud.


§
4. Deu eingKsendeten Proben sind fiir jeden Fali beizufiigen :


1.
Name und genaue Adresse des Absenders.
2.
Alle jene im § 7. bezeichueteu Punkte, auf welehe sich die
erstrecken soli.
3.
Wenn moglich Erntejahr und Herkunft des Samens.
VVird die Untersuchung von einer Partei verlangt, welche das betr
selbst geerntct hat. so ist es sehr erwunseht, die Provenienz des Samens
Bezirkshauptmannschaft, Herrschaft, Eevier (Verwaltungsbezirk) sowie
gehendere Beschreibung der Standorte, von denen die Samen herriihren


§
5. Die k. k. forstliche Versuchsleitung ubernimmt nur in


1. December bis 15. Miirz Samenproben zur Untersuchung. Die Co;
gesenđeten Samenproben \vird stets sofort in Angriff genommen.
Die Untersuehuugen, welche sich auf Reinheit des Saatgutes und a
đesseiben beziehen, konnen in kiirzester Frist ausgefuhrt werđen : die Bi
Keimprocentes hingegon erfordet bei den meisten Waldsiimereien bis zu
dem letzteren Grunde ist es erwunscht, dass die Samenproben jeveils fri
eingesendet werđen.


§ 6. Der Untersuchungsbefund \vird von dem Leiter der
oder dessen Stellvertretor und von demjenigen Beamten, \veleher die Unt
gefuhrt hat, gefertigt und jedem Einsender sofort nach Scbluss der Un
einem Exemplar mitgetheilt.


Dieser Untersuchungsbefund wird in einer Weise stilisi
Zweifel dariiber lasst, dass die k. k. forstliche Versuchsleitun
gesendete Probeu, nieh t abe r AVaaren untersucht.


Samenproben werden nicht zuruekgestellt.
§ 7. Fiir die Untersuchung sind folgende Gebiihren zu entrichten


1.
Bestimmung der Echtheit der Gattung und Species, soweit dies thunli
2.
Bestimmung der Reinheit ohne besondere Specification des ,Fremđen
a) bei kleinen Samen (Birken, Erlen, Platanen u. dgl.)
b) bei allen tibrigen Samen
3.
Bestimmung der KeimfShigkeit (Keimprocent)
4.
Bestimmung des absoluten Ge\vichtcs i´ines Korues (^Anzahl d
Samenkoruer pro 1 kg )
5.
Bestimmung des Hektolitcr- (Volum-) Gcwichtes
G.
Vollstandigc Untersuchung umfasscud : Bestimmung von Gewic
Reinheit, Keimfiihigkeit, Echthuil:


a)
bei kleineu Samen (Erlen, Bii´ken u. dgl.j


b)
bei allen tibrigen Samen


Fiir Parteien, welche alljahrlich eiue grosserc Anzahl von Samenco
der k. k. forstli.hen Versuchsleitung ausfiihren lassen, gelten folgende Pau


Fur 25 vollstSndigc Analjsen (Bestimmung von Gewicht, Reinheit,


und Echtheit)



50 vollstiindige Analysen


„ 100 vollstiindige Analysen


fiir
jede vveitČre Analyse gilt der Durchschnittspreis.
Die von Seite der Staatsforstverwaltung und von Organen des polit
dienstens im Interesse des eigenen Cultur-Betriebes zur Priifung iibergebe