DIGITALNA ARHIVA ŠUMARSKOG LISTA
prilagođeno pretraživanje po punom tekstu
ŠUMARSKI LIST 9-10/1889 str. 96 <-- 96 --> PDF |
~ 474 — In den von der k. k. forstliclien Versuchsleitung auszustellenden C \viid auch stets angcfulirt sein, wie die Proben (nach Aussagcn det nomnieii odcr ob sic duich Organe der k. k. forstlichen Versuchsleitunj \vorden siud. § 4. Deu eingKsendeten Proben sind fiir jeden Fali beizufiigen : 1. Name und genaue Adresse des Absenders. 2. Alle jene im § 7. bezeichueteu Punkte, auf welehe sich die erstrecken soli. 3. Wenn moglich Erntejahr und Herkunft des Samens. VVird die Untersuchung von einer Partei verlangt, welche das betr selbst geerntct hat. so ist es sehr erwunseht, die Provenienz des Samens Bezirkshauptmannschaft, Herrschaft, Eevier (Verwaltungsbezirk) sowie gehendere Beschreibung der Standorte, von denen die Samen herriihren § 5. Die k. k. forstliche Versuchsleitung ubernimmt nur in 1. December bis 15. Miirz Samenproben zur Untersuchung. Die Co; gesenđeten Samenproben \vird stets sofort in Angriff genommen. Die Untersuehuugen, welche sich auf Reinheit des Saatgutes und a đesseiben beziehen, konnen in kiirzester Frist ausgefuhrt werđen : die Bi Keimprocentes hingegon erfordet bei den meisten Waldsiimereien bis zu dem letzteren Grunde ist es erwunscht, dass die Samenproben jeveils fri eingesendet werđen. § 6. Der Untersuchungsbefund \vird von dem Leiter der oder dessen Stellvertretor und von demjenigen Beamten, \veleher die Unt gefuhrt hat, gefertigt und jedem Einsender sofort nach Scbluss der Un einem Exemplar mitgetheilt. Dieser Untersuchungsbefund wird in einer Weise stilisi Zweifel dariiber lasst, dass die k. k. forstliche Versuchsleitun gesendete Probeu, nieh t abe r AVaaren untersucht. Samenproben werden nicht zuruekgestellt. § 7. Fiir die Untersuchung sind folgende Gebiihren zu entrichten 1. Bestimmung der Echtheit der Gattung und Species, soweit dies thunli 2. Bestimmung der Reinheit ohne besondere Specification des ,Fremđen a) bei kleinen Samen (Birken, Erlen, Platanen u. dgl.) b) bei allen tibrigen Samen 3. Bestimmung der KeimfShigkeit (Keimprocent) 4. Bestimmung des absoluten Ge\vichtcs i´ines Korues (^Anzahl d Samenkoruer pro 1 kg ) 5. Bestimmung des Hektolitcr- (Volum-) Gcwichtes G. Vollstandigc Untersuchung umfasscud : Bestimmung von Gewic Reinheit, Keimfiihigkeit, Echthuil: a) bei kleineu Samen (Erlen, Bii´ken u. dgl.j b) bei allen tibrigen Samen Fiir Parteien, welche alljahrlich eiue grosserc Anzahl von Samenco der k. k. forstli.hen Versuchsleitung ausfiihren lassen, gelten folgende Pau Fur 25 vollstSndigc Analjsen (Bestimmung von Gewicht, Reinheit, und Echtheit) „ 50 vollstiindige Analysen „ 100 vollstiindige Analysen fiir jede vveitČre Analyse gilt der Durchschnittspreis. Die von Seite der Staatsforstverwaltung und von Organen des polit dienstens im Interesse des eigenen Cultur-Betriebes zur Priifung iibergebe |